Kostenverteilung · BGH V ZR 87/23
Dachfenster: Eine Kostenregel für den Einzelfall braucht keine Vorratsregel für alle Folgefälle.
Worum ging es?
Die Eigentümer beschlossen 2021 den Austausch defekter Dachflächenfenster im Bereich einer Dachgeschosswohnung. In getrennten Beschlüssen wurden die Maßnahme, die Beauftragung und die Finanzierung durch den betreffenden Eigentümer geregelt. Dieser focht allein die Kostenverteilung an. Er beanstandete unter anderem, dass die Gemeinschaft nicht zugleich eine Regelung für spätere gleichartige Maßnahmen getroffen habe.
Was hat der BGH entschieden?
Der BGH bestätigte die Kostenregelung. Sie berücksichtigte die alleinige Gebrauchsmöglichkeit des betroffenen Eigentümers. Nach dem seit Dezember 2020 geltenden Recht muss eine abweichende Verteilung für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme nicht gleichzeitig auf alle künftigen vergleichbaren Fälle erstreckt werden. Die früher unter anderen gesetzlichen Bedingungen aufgestellten Einschränkungen sind insoweit nicht übertragbar. Wie spätere Maßnahmen zu behandeln sind, richtet sich nach deren konkreten Umständen und kann nicht vollständig hypothetisch vorweggenommen werden.
Was bedeutet das für die Verwaltungspraxis?
Unsere praktische Einordnung: Maßnahmenbeschluss, Auftragsvergabe und Kostenbeschluss sollten inhaltlich aufeinander abgestimmt und jeweils verständlich formuliert werden. Eine Regelung nur für den aktuellen Einzelfall sollte als solche erkennbar sein. Frühere Kostenbeschlüsse bleiben für die Vorbereitung späterer Entscheidungen relevant und sollten mit ihren tatsächlichen Grundlagen auffindbar dokumentiert werden.
Welche Grenzen gelten?
Das Urteil erlaubt keine beliebige Ungleichbehandlung später betroffener Eigentümer. Bei jedem Folgebeschluss sind Gleichbehandlung und die dann vorliegenden Umstände zu prüfen. Die nicht angefochtene Auftragsvergabe war im konkreten Verfahren bestandskräftig; mit der Anfechtung allein der Kostenregelung konnte sie nicht nachträglich zur Überprüfung gestellt werden. Formelle Protokollierungsfragen waren vom zugelassenen Revisionsumfang nicht erfasst.
Gesetzlicher Rahmen: § 16 Nutzungen und Kosten.
Originalquelle und Bearbeitungsstand
BGH-Urteil V ZR 87/23 vom 22.03.2024 (PDF) ↗
Grundlage: Urteilsvolltext des Bundesgerichtshofs. Die Entscheidung betrifft die heutige Beschlusskompetenz nach der Reform 2020. V ZR 50/25 vom 24.04.2026 greift den Dachfensterfall für nutzungsbezogene Erhaltungskosten auf. Die Angemessenheitskontrolle und die Prüfung späterer konkreter Beschlüsse bleiben erhalten. Unsere praktischen Hinweise sind als eigene Einordnung gekennzeichnet. Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.
